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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Riester-Rente / Kinderzulage |
Riester-Rente / Kinderzulage
Beim Aufbau der privaten Altersvorsorge werden insbesondere Familien mit Kindern gefördert, da diese Familien für jedes Kind eine gesonderte staatliche Zulage erhalten. Die Zulage wird einmal im Jahr gezahlt und beträgt im Jahr 2002 46 € und steigt schrittweise bis zum Jahr 2008 auf 185 €.
Über die jährliche Kinderzulage informiert nachfolgende Tabelle:
Veranlagungszeiträume 2002 und 2003 bis zu 46 €
Veranlagungszeiträume 2004 und 2005 bis zu 92 €
Veranlagungszeiträume 2006 und 2008 bis zu 138 €
ab Veranlagungszeitraum 2008 bis zu 185 €
Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es darauf an, dass auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wird. Die Zulage steht dem Elternteil zu, der auch das Kindergeld erhält. Somit ist eine doppelte Berücksichtigung nicht möglich.
Im Normalfall bezieht das Kindergeld, und folglich auch die Kinderzulage, die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile, kann der Vater zum Bezugsberechtigten erklärt werden. Wurde das Kindergeld zurück gefordert, da kein Anspruch auf Auszahlung nicht bestand, wird auch keine Kinderzulage gewährt.
Praxistipp:
Fall nur ein Elternteil einen privaten Altervorsorgevertrag abgeschlossen hat, sollte dieser zum Kindergeldberechtigten erklärt werden. Denn nur dann erhält dieser die Kinderzulage.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Riester-Rente/ Anlageprodukte
Riester-Rente/ Antragsverfahren
Riester-Rente/ Besteuerung
Riester-Rente/ Eigenbeteiligung
Riester-Rente
Riester-Rente/ Personenkreis
Riester-Rente/ Sonderausgabenabzug
Riester-Rente/ Zertifizierung
Riester-Rente/ Zulage
Norm:
§§ 79 ff. EStG
§ 10a EStG |
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