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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Rückstellungen
Rückstellungen

Nach der dynamischen Betrachtung stellen Rückstellungen in der
Höhe und in der zeitlichen Folge unbestimmbaren Aufwand (Erlös-
minderung) dar, der in der laufenden Periode verursacht wurde und
entsprechend zu berücksichtigen ist.

Nach der statischen Betrachtung stellen die Rückstellungen mutmassliche
und in der Höhe nicht bestimmbare Verpflichtungen dar.

Zweck der Rückstellung ist die zeitlich richtige Abgrenzung des Erfolges
sowie die Berücksichtigung von mutmasslichen Verpflichtungen im
Rahmen der kaufmännischen Vorsicht.

Es gilt der Grundsatz der Bilanzvorsicht, d.h. dass alle ungewissen
Verpflichtungen und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften
zu decken sind (OR 669/1). Die Rückstellungen sind eher zu hoch
(pessimistisch) anzusetzen (vgl. OR 662/a).


 
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