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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| SCHUFA, Kritik |
Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien durch ihre Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine herausgehobene Stellung ein. Zwar gibt es bei Guthabenkonten kein Verpflichtung die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben, solche Guthabenkonten werden von den Kreditinstituten für Erwachsene aber meist nicht angeboten. Begründet wird das "SCHUFA-System" mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.
Kritik an der SCHUFA kommt vor allem von Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.
Kritisiert wird:
· Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von SCHUFA-Daten z.B durch einen bei einem SCHUFA-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein Geschäftmann letztendlich über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welches Vertragpartner der SCHUFA ist, unberechtigterweise SCHUFA-Daten erhielt.
· Berechnung des Scoring-Wertes ist undurchsichtig und wird von der SCHUFA nicht offengelegt und der Score-Wert ist in der Eigenauskunft nicht enthalten; bis vor Kurzem ist bereits das alleinige Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die SCHUFA diese Praxis mittlerweile ein. Nach Meinung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist das Scoring-Verfahren rechtswidrig solange der Betroffene nicht vorher eingewilligt hat was nach Meinung des ULD mit der Einwilligung in die SCHUFA-Klausel nicht gegeben ist. Ein Urteil vom 27. Juni 2001, welches ein Kaufmann beim Amtsgericht Hamburg gegen die SCHUFA erwirkte (Az. 9 C 168/01) verbietet dieser den Scoring-Wert des Klägers weiterhin an die SCHUFA-Vertragspartner zu übermitteln. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass das Nicht-Bereitstellen des Scores oder ein Sperrvermerk als Negativmerkmal betrachtet wird.
· Die Rechtmässigkeit des Entgelts der schriftliche Eigenauskunft in Höhe von 7,60 € wird von manchen Verbraucherschützern angezweifelt. Tatsächlich verurteilte das Landgericht Berlin die SCHUFA (Az.: 14 O 417/97; Urteil v. 14. Januar 1999) an einen Kläger 6 € zurückzuzahlen, da das Entgelt für die Eigenauskunft laut § 34 Abs. 5 BDSG nur die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken darf. Die mündlich Eigenauskunft ist zwar kostenlos, aber nur an den in wenigen grösseren Städten vorhandenen SCHUFA-Geschäftsstellen erhältlich.
· Angesichts der Bestrebungen der SCHUFA sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu erschließen warnten der Bundesdatenschutzbeautragte und einige Landesdatenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der SCHUFA zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle "zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen. Die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit Realität"
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