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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Sachbezüge
Sachbezüge

Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080 € (ab 2004)/ 1.224 € (bis Ende 2003) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden.

Die Sachbezüge sind mit 96 Prozent des üblichen Endpreises zu bewerten. Werden verbilligte Flüge von einem Luftfahrtunternehmen gewährt, können für die Bewertung Durchschnittwerte zum Ansatz kommen. Bei der Bestimmung der Durchschnittswerte ist das BMF-Schreiben vom 7.12.2000 zu beachten.

Betragen die Sachbezüge nicht mehr als 50 € im Kalendermonat, so muss der Sachbezug nicht berücksichtigt werden. Er bleibt damit ausser Ansatz. Übersteigen die Sachbezüge monatlich einen Betrag von 50 €, muss der gesamte Sachbezug steuerlich berücksichtigt werden und nicht nur der die 50 € übersteigende Betrag.

Praxistipp:
Die monatliche Freigrenze von 50 € kann der Arbeitgeber auch durch die Ausgabe von Gutscheinen an seine Arbeitnehmer nutzen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Sachbezugswerte
Essensmarken

Norm:

§ 8 Abs. 3 EStG


 
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