Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Sachspenden
Sachspenden

Als Sachspenden gelten Wertabgaben aus dem geldwerten Vermögen des Spenders. Sachspenden sind mit dem Marktpreis (Gemeiner Wert) zu bewerten. Wurde der Gegenstand aus dem Betriebsvermögen entnommen, kann der Wert der Entnahme (zuzüglich Umsatzsteuer) oder der Buchwert zugrunde gelegt werden.

Steuerlich begünstigt sind Spenden - und damit auch Sachspenden - nur, wenn sie zur Förderung eines steuerbegünstigten Zweckes dienen (nähere Informationen, siehe Lexikon: Spenden). Hierfür muss der Spender dem Finanzamt eine Spendenbestätigung des Spendenempfängers vorlegen. Neben der genauen Bezeichnung des gespendeten Gegenstandes muss die Spendenbestätigung den Wert des Gegenstandes nennen.

Praxistipp:
Auch gebrauchte Vermögensgegenstände können Sachspenden sein.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Spenden

Ratgeber:

Spendensteuerrecht

Norm:

§ 10 EStG


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker