Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Sachwertverfahren
Sachwertverfahren

Entsprechend den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist der Gemeine Wert von Grundstücken nach den Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. In folgenden Fällen ist das Sachwertverfahren anzuwenden:

bei sonstigen bebauten Grundstücken (hierzu gehören Grundstücke, die nicht den Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken, Einfamilienhäusern und den Zweifamilienhäusern zugeordnet werden können);

bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern, die sich durch besondere Gestaltung oder Ausstattung wesentlich von mit dem Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern unterscheiden;
bei solchen Gruppen von Geschäftsgrundstücken und bei bebauten Grundstücken (hierzu zählen nur die Miet-, Geschäfts- und gemischtgenutzten Grundstücke), für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete geschätzt werden kann;

bei Grundstücken mit Behelfsbauten und bei Grundstücken mit Gebäuden in einer Bauart oder Bauausführung, für die ein Vervielfältiger (vgl. Bewertungsgesetz § 80 und Anlagen 3 bis 8 des Bewertungsgesetzes) nicht bestimmt ist.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Ertragswertverfahren
Gebäude
Gemeiner Wert

Norm:

§ 76 BewG


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker