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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Sachwertverfahren |
Sachwertverfahren
Entsprechend den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist der Gemeine Wert von Grundstücken nach den Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. In folgenden Fällen ist das Sachwertverfahren anzuwenden:
bei sonstigen bebauten Grundstücken (hierzu gehören Grundstücke, die nicht den Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken, Einfamilienhäusern und den Zweifamilienhäusern zugeordnet werden können);
bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern, die sich durch besondere Gestaltung oder Ausstattung wesentlich von mit dem Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern unterscheiden;
bei solchen Gruppen von Geschäftsgrundstücken und bei bebauten Grundstücken (hierzu zählen nur die Miet-, Geschäfts- und gemischtgenutzten Grundstücke), für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete geschätzt werden kann;
bei Grundstücken mit Behelfsbauten und bei Grundstücken mit Gebäuden in einer Bauart oder Bauausführung, für die ein Vervielfältiger (vgl. Bewertungsgesetz § 80 und Anlagen 3 bis 8 des Bewertungsgesetzes) nicht bestimmt ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Ertragswertverfahren
Gebäude
Gemeiner Wert
Norm:
§ 76 BewG |
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