Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Schadensersatz
Schadensersatz

Schadensersatzleistungen können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang stehen. Muss ein Unternehmen eine Schadensersatzzahlung leisten, liegen Betriebsausgaben vor. Zahlt ein Arbeitnehmer für einen Schaden, den er dem Unternehmen zugefügt hat, liegen für ihn Werbungskosten vor.

Im privaten Bereich können Schadenersatzleistungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder leichtfertig zugefügt worden ist. Zudem kann in Einzelfällen die Voraussetzung der Zwangsläufigkeit hinzukommen. Beispiel: Ein Blindenhund greift einen Fußgänger an. Der Schaden ist zwangsläufig.

Entschädigungen, die ein Steuerpflichtiger für einen erlittenen Schaden erhalten hat, sind Betriebseinnahmen, wenn ein Gegenstand des Betriebsvermögens beschädigt worden ist. Die Schadensersatzzahlung unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Praxistipp:
Wird ein Schmerzensgeld empfangen, so sind diese Einnahmen steuerfrei.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betriebseinnahmen
Werbungskosten


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker