Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Scheinbestandteile
Scheinbestandteile

Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Hierzu gehören Anlagen (z.B. ein Zahnarztstuhl), die der Steuerpflichtige für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingebaut hat.

Entsprechend dem BMF-Schreiben vom 15.1.176 ist die Einfügung einer Anlage zu einem vorübergehenden Zweck anzunehmen, wenn

die Nutzungsdauer der Anlage bzw. des Gegenstandes länger ist als die voraussichtliche Mietdauer,
das eingefügte Wirtschaftsgut nach dem Ausbau einen Wiederverwendungswert besitzt,
damit zu rechen ist, dass die eingebauten Wirtschaftsgüter später wieder ausgebaut werden.
Zu den Scheinbestandteilen gehören auch Wirtschaftsgüter, die der Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung von besonderen Bedürfnissen eingefügt hat. Hierbei darf die Nutzungsdauer nicht länger als die Laufzeit des Vertragsverhältnisses (Mietdauer) sein.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gebäude

Verwaltungsanweisung:

BMF-Schreiben vom 15.1.1976

Norm:

R 42 EStR


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker