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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Schenkung/ Sparbuch
Schenkung/ Sparbuch

Schenken Eltern ihren Kindern ein Sparguthaben (Sparbuch), so erzielt das Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei ist zu beachten, dass das Kind rechtlich und tatsächlich Inhaber des Sparbuches wird. Hierfür wird vorausgesetzt, dass

das Guthaben auf Dauer übertragen und wie ein fremdes Vermögen verwaltet wird,
die Eltern nicht über das Sparguthaben verfügen (So darf das Guthaben nicht für Investitionen der Eltern ausgegeben werden. Auch Ausgaben, die zu den Unterhaltsleistungen gehören, sind schädlich. Beispiel: Die Einrichtung des Kinderzimmers wird mit dem Sparguthaben des Kindes bezahlt.),
die Eltern für die Einkünfte (Kapitaleinkünfte) des Kinders eine Steuerklärung abgeben.
Die erzielten Kapitalerträge sind im Jahr 2002 bis zu einem Betrag von 8.837 € (Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschale) steuerfrei.

Praxistipp:
Bei Kindern über 18 Jahren ist zu beachten, dass der Anspruch auf das Kindergeld verloren geht, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes über 7.188 € (2002) liegen. Daher sollten die Kapitaleinkünfte des Kindes diesen Betrag nicht übersteigen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Schenkung
Kindergeld

Ratgeber:

Steuern sparen mit der Familie

Norm:

§ 32a EStG


 
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