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Schwarzarbeit
Schwarzarbeit

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um eine Beschäftigung, für die keine Steuern und keine Sozialabgaben abgeführt bzw. gezahlt werden. Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn

der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit nicht angezeigt wird,
ein Handwerk nicht in die Gewerberolle eingetragen wurde,
den Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder der Meldepflicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht nachgekommen wird.
Schwarzarbeit ist strafbar. Hierfür kann eine Geldbuße von bis zu 100.000 € anfallen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gewerbeanmeldung

Norm:

§ 1 SchwarbG


 
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