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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Soldaten |
Soldaten
Die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes und die Zivildienstleistenden aufgrund des § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, sind steuerfrei.
Ebenfalls steuerfrei sind Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte und Zivildienstbeschädigte oder ihre Hinterbliebenen, an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene gezahlt werden. Dabei darf es sich nicht um Bezüge handeln, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Sachbezüge
Norm:
§ 3 EStG |
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