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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Solidarprinzip
Unter Solidarprinzip versteht man im Rahmen der Sozialversicherungen die Beteiligung an deren Finanzierung entsprechend der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne daß eine entsprechende bessere Versorgung als Folge zu erwarten ist (bedingte Ausnahme: Rentenversicherung, generelle Ausnahme: Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), d.h. die Lasten werden solidarisch getragen. Der Generationenvertrag in der Rentenversicherung beschreibt deren Finanzierung durch die jeweils erwerbstätige Generation für die ehemals Arbeitenden bzw. heute für die Anspruchsberechtigten. Durch den Generationenvertrag, der das Ergebnis politischer Willensbildung und nicht eines konkreten Vertragsabschlusses ist, gilt die Rentenversicherung auch eher als Transferleistung als wirkliche Versicherung.


 
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