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Sonderbetriebsvermögen
Sonderbetriebsvermögen

Das Betriebsvermögen umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer gehören, als auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören (Sonderbetriebsvermögen).

Sonderbetriebsvermögen I:

Wirtschaftsgüter gehören zum Sonderbetriebsvermögen I, wenn sie unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen und damit objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Gesellschaft zu fördern.

Sonderbetriebsvermögen II:

Zum Sonderbetriebsvermögen II gehören Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft eingesetzt werden und damit die Beteiligung des Gesellschafters fördern. - Das Sonderbetriebsvermögen II ist eine "Erfindung" der Rechtsprechung. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Sonderbilanz

Norm:

R 13 Abs. 2 EStR


 
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