Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Zu den sonstigen Leistungen zählen:

Dienstleistungen,
Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen,
Reiseleistungen,
Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten (z.B. Urheberrechte, Patentrechte).
Liegt eine gemischte Leistung vor, die aus einer Lieferung und aus sonstigen Leistungen besteht, ist zu untersuchen, welche Leistungselemente überwiegen. Dabei ist der Wille der Vertragsparteien und der wirtschaftliche Gehalt der Leistung ausschlaggebend für die Beurteilung, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt.

Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gleichgestellt:

die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer zu unternehmensfremden für Zwecken, hiervon ausgenommen sind Aufmerksamkeiten;
die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Umsatzsteuer
Lieferung
Vorsteuerabzug

Norm:

§ 3 UStG


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker