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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Sozialhilfeleistungen |
Sozialhilfeleistungen
Sozialhilfeleistungen unterliegen keiner Besteuerung. Wird mit dem Lebenspartner ein gemeinsamer Haushalt geführt und bezieht nur ein Lebenspartner Sozialhilfe und erzielt der andere Partner Einkünfte, kürzt das Sozialamt die Sozialhilfe. Im Gegenzug kann jedoch der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a EStG in Anspruch genommen werden. So können Unterhaltsaufwendungen bis zu einem Betrag von 7.188 € geltend gemacht werden.
Praxistipp:
Wird die Sozialhilfe gekürzt, können um den gekürzen Betrag Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Überbrückungsgeld
Arbeitslosengeld
Kurzarbeitergeld
Übergangsgeld
Außergewöhnliche Belastung
Norm:
§ 33a EStG |
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