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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Sterbegeld
Sterbegeld

Das Sterbegeld, das nach dem Beamtenversorgungsgesetz gewährt wird, gehört zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen. Dieses Geld ist eine einmalige Leistung und wird an Ehegatten, Kinder oder Verwandte gezahlt und gehört nicht zum Nachlass des Steuerpflichtigen. Es unterliegt daher nicht der Erbschaftsteuer. Das Sterbegeld gilt als Notstandsbeihilfe und unterliegt damit auch nicht der Einkommensteuer.

Praxistipp:
Hinterlässt der Verstorbene keine Verwandte, so kann das Sterbegeld auch von sonstigen Personen beantragt werden, die die Kosten für die Bestattung oder andere Aufwendungen für den Toten getragen haben.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bestattungskosten

Norm:

§ 3 EStG


 
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