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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Steueranmeldung
Steueranmeldung

Im Rahmen einer Steueranmeldung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und gegenüber dem Finanzamt zu entrichten. Zu einer Steuerfestsetzung durch Bescheid kommt es nur dann, wenn der Steuerpflichtige keine fristgerechte Steueranmeldung abgibt oder wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt. Eine Steueranmeldung kann durch einen Einspruch angefochten werden

Eine Steueranmeldung gilt auch dann als fristgerecht abgegeben, wenn die Steuer fristgerecht bei der zuständigen Kasse des Finanzamts eingeht.

Eine Steueranmeldung ist für folgende Steuerarten abzugeben:

Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung),
Lohnsteuer,
Kapitalertragsteuer,
Abzugsteuer bei beschränkter Steuerpflicht (Einkommensteuer),
Versicherungsteuer,
Bauabzugsteuer,
Feuerschutzsteuer.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abzugsteuer
Kapitalertragsteuer
Umsatzsteuer
Bauabzugsteuer
Lohnsteuer
Einspruch

Norm:

§ 167 AO
§ 150 AO


 
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