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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Steuerberaterkosten
Steuerberaterkosten

Zu den Steuerberatungskosten gehören neben den eigentlichen Kosten für die steuerliche Beratung auch Aufwendungen für Steuerfachliteratur, Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen und Unfallkosten die auf der Fahrt zum Steuerberater entstanden sind. Keine Steuerberatungskosten sind hingegen Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren.

Bei Steuerberatungskosten besteht die Besonderheit, dass sie sowohl als Werbungskosten, wie auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, wenn der Betrag unter 514 € liegt. Kommt man über diesen Betrag, können sie nur als Werbungskosten abgesetzt werden. Entstehen Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit, sind die Kosten als Betriebsausgaben ansetzbar.

Praxistipp:
Im Zweifel ist es bei einem Betrag unter 514 € besser, die Steuerberatungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen. Die Werbungskostenpauschale von 1.044 € ist sehr hoch, während die Pauschale für Sonderausgaben 36 € schnell überschritten wird.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betriebsausgaben
Werbungskosten

Norm:

§ 9 EStG
R 102 EStR


 
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