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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Steuern
Steuern

Steuern sind Geldleistungen, für die keine Gegenleistung erbracht wird. Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Gemeinden, Länder, Bund) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dabei kann die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck sein. So werden Steuern auch erhoben, um wirtschaftliche Tätigkeiten zu lenken.

Steuern werden unter anderem in Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gerwerbesteuer, Körperschaftsteuer), Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Zölle, sonstige Verkehrssteuern), Substanzsteuern (Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer) und in Verbrauchtsteuern (z.B. Mineralölsteuer) untergliedert.

Steuerliche Nebenleistungen sind Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten. Für die Besteuerung des Vermögens und des Einkommens natürlicher Personen ist das Finanzamt zuständig in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Hat der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze ist das Finanzamt zuständig, wo sich der Steuerpflichtige am meisten aufhält. Bei der Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen ist das Finanzamt zuständig, in dem sich der Sitz der Geschäftsleitung befindet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Veranlagung
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Umsatzsteuer

Norm:

§ 3 AO
§ 19 AO
§ 20 AO


 
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