Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Steuerrückerstattung
Steuerrückerstattung

Liegt die per Steuerbescheid festgestellte Steuerschuld unter der bereits gezahlten Steuer (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), kommt es zu einer Steuerrückerstattung. Der erstattete Betrag gehört bei privaten Steuern (z.B. Einkommensteuer) nicht zu den Einkünften. Werden hingegen betriebliche Steuern (z.B. Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer) erstattet, liegt in der Regel eine Betriebseinnahme vor.

Auch bei einer Steuerrückerstattung kann des Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen, wenn die Steuerklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Steuern
Verspätungszuschlag
Fristen

Ratgeber:

Der Steuerbescheid
Einspruch gegen den Steuerbescheid


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker