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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Steuerumgehung |
Steuerumgehung
Zu einer Steuerumgehung kommt es, wenn zur Minderung der Steuerlast rechtliche Gestaltungen gewählt werden, die aus wirtschaftlicher Sicht keine Vorteile bringen. Eine Steuerumgehung ist zwar nicht strafbar, jedoch wird die gewählte Steuergestaltung nicht anerkannt.
Beispiel: Eine Immobilie wird von der Mutter per vorweggenommener Erbfolge gegen eine dauernde Last von monatlich 400 € auf den Sohn übertragen. Der Sohn schließt daraufhin einen Mietvertrag mit der Mutter ab. Der zu zahlende Mietzins beträgt 400 €. Der Sohn macht die dauernde Last als Sonderausgabe geltend. - Hier liegt eine Steuerumgehung vor, denn die Vereinbarung eines Mietzinses in Höhe der dauernden Last wird als Gestaltungsmissbrauch gewertet (Mietzins und dauernde Last sind gleich hoch). Damit erkennt die Finanzverwaltung die dauende Last nicht als Sonderausgabe an.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Steuern
Steuerhinterziehung
Norm:
§ 42 AO |
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