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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Stock Options
Stock Options

Mit einer Stock-Option (Mitarbeiterbeteiligung) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.06.2001 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte nicht handelbare Aktienoptionsrechte erst beim Bezug der Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Damit liegt erst bei Ausübung der Option ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Praxistipp:
Stock Options sollten bei einem niedrigen Aktienkurs ausgeübt werden. Eine spätere Wertsteigung der Aktien ist steuerfrei, wenn der Verkauf der Aktien außerhalb der Spekulationsfrist für Wertpapiere liegt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Spekulationsgeschäfte

Ratgeber:

Steuersparmodelle bei der Kapitalanlage
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2

Rechtsprechung:

BFH 20.06.2001 - VI R 105/99


 
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