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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Studienkosten
Studienkosten

Studenten können Aufwendungen für das Studium bis zu einem Betrag von 920 € pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Ist für das Studium eine auswärtige Unterbringung nötig, erhöht sich der Sonderausgabenabzug auf 1.227 €. Typische Kosten für ein Studium sind:

Fahrtkosten,
Aufwendungen für Arbeitsmittel (Papier, Hefter, Ordner, Stifte, ...),
Kosten für die Anschaffung eines PC´s,
Internetkosten.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Ausbildungskosten
Sonderausgaben

Norm:

§ 10 EStG


 
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