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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Syndikat |
Ein Syndikat ist eine Gruppierung von Personen oder Firmen. In der französischen Sprache wird das Wort zumeist für Gewerkschaften verwendet, für gewöhnlich weitet sich die Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch auf so genannte Trusts, Kartelle oder andere geschäftliche Vereinigungen sowie kriminelle Syndikate aus. Die Europäische Union beschreibt, dass ein Syndikat vorliegt, wenn innerhalb des Kartells gemeinsamer Ein- und Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt.
Der Begriff entstammt dem französischen Wort syndicat, welches Verwalter bedeutet, vor allem bei Angelegenheiten eines bestimmten geographischen Gebietes, welches vom lateinischen Wort syndicus entspringt, welches seinerseits vom griechischen Wort (syndikos, Verwalter einer Angelegenheit) abstammt.
In der Finanzwelt wird der Begriff Syndikat oft gleichgesetzt mit dem Begriff Konsortium. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Banken zur Übernahme und zum Vertrieb einer spezifischen Neuemission. Dies wird organisiert von der so genannten Syndikatsabteilung einer Investmentbank.
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