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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Tafelgeschäfte |
Tafelgeschäfte
Tafelgeschäfte sind Wertpapiergeschäfte, bei denen der Bankkunde nicht namentlich in Erscheinung tritt. Diese Geschäfte werden am Bankschalter vorgenommen. Ein Konto wird dabei nicht berührt. Werden Tafelgeschäfte vorgenommen, muss die Bank auf den Kapitalertrag einen Zinsabschlag von 35 Prozent erheben und an das Finanzamt abführen.
Praxistipp:
Besonders für Personen, die einer hohen Einkommensteuer (über 35%) unterliegen, sind Tafelgeschäfte interessant. Jedoch ist zu beachten, dass die Anonymität des Bankkunden bei Tafelgeschäften von über 15.338,76 € nicht mehr gewahrt ist. Denn in diesem Fall sind die Banken verpflichtet, den Bankkunden zu identifizieren.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Kapitalertragsteuer
Zinsabschlag
Ratgeber:
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2
Norm:
§ 43 EStG |
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