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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Tarif
Tarif

Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei

Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen,
Witwer/ Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten,
Geschiedenen im Scheidungsjahr
zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Zusammenveranlagung

Norm:

§ 32a EStG


 
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