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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Teilwertabschreibung
Teilwertabschreibung

Eine Teilwertabschreibung ist bei allen Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens möglich. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Teilwert eines Wirtschaftsgutes niedriger ist als dessen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung. Diese Differenz zwischen Buchwert (Anschaffungskosten/ Herstellungskosten minus Abschreibung) und Teilwert kann Teilwertabschreibung abgeschrieben werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Teilwert

Norm:

§ 6 EStG


 
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