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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Termingeschäft
Ein Termingeschäft wird im Gegensatz zu einem Kassageschäft nicht sofort nach Geschäftsabschluss erfüllt, sondern erst zu einem deutlich späteren Termin.

Termingeschäfte kommen in zwei Arten vor:

· Das unbedingte Termingeschäft muss sowohl seitens der Käufers als auch des Verkäufers auf jeden Fall - also "unbedingt" - durchgeführt werden. Zu den klassischen unbedingten Termingeschäften zählen beispielsweise Devisentermingeschäfte (Devisenforwards und Forward Rate Agreements (FRA)), zu den börsengehandelten Termingeschäften Futures.
· Beim bedingten Termingeschäft wird dem Käufer das Wahlrecht eingeräumt, auf der Grundlage vorher festgelegter Konditionen erst in der Zukunft zu entscheiden ("bedingt" durch bestimmte Marktwerte), ob er das zugrunde liegende Geschäft tatsächlich durchführen möchte. Bedingte Termingeschäfte nennt man auch Optionen.


 
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