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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Terminmarkt
Der Terminmarkt ist eine über Regeln geordnete Institution in dem Termingeschäfte abgeschlossen werden. Handelsgegenstand an den Terminmärkten sind hierbei keine physischen Waren oder Wertpapiere, sondern Verträge über zukünftig zu erfüllende Geschäfte, die als Derivative Instrumente (oder kurz: Derivate) bezeichnet werden. Der Preis für den Handelsgegenstand ("Underlying", auf den sich ein Vertrag im Terminmarkt bezieht, wird bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt.

Terminmärkte gehören zu den Zukunftsmärkten, welche die Spot- bzw. Kassamärkte ergänzen. Terminmärkte bestehen, weil wirtschaftliche Unsicherheiten unvermeidbar sind und weil Menschen auch bei gleichem öffentlich zugänglichen Wissen unterschiedliche Erwartungen bilden.

Terminmärkte bieten dem versierten Investor zahlreiche zusätzliche Anlagealternativen, die jeweils an die persönlichen Markterwartungen und die Psyche, insbesondere aber an individuelle Risikoneigungen angepasst werden können.

Werden an den Terminmärkten Verträge in standardisierter Form fortlaufend für eine vordefinierte Auswahl an Handelsgegenständen abgeschlossen, spricht man von Terminbörsen.


 
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