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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Wechsel |
Wechsel
Rechtlich ist ein Wechsel ein gesetzliches Orderpapier (OR 1001),
das die Erfordernisse gemäss OR 991 (gezogener Wechsel) oder
OR 1096 (Eigenwechsel) erfüllen muss. Finanzwirtschaftlich ist ein
Wechsel ein Forderungs-/Schuld-Verhältnis in Papierform.
Das OR unterscheidet folgende zwei Arten von Wechsel:
- Gezogener Wechsel gemäss den Erfordernissen von OR 991: "Zahlen Sie..."
- Eigener Wechsel gemäss den Erfordernissen von OR 1096: "Zahle ich..."
Der Wechsel dient als Zahlungsmittel, als Finanzierungs- und
Sicherungsmittel.
Ein Besitzwechsel ist eine Forderung (Aktivkonto) in Wertpapierform
und kann auch als Rimesse bezeichnet werden.
Ein Schuldwechsel ist eine Schuld (Passivkonto) in Wertpapierform
und kann auch als Tratte bezeichnet werden.
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