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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Wechsel der Gewinnermittlungsart |
Wechsel der Gewinnermittlungsart
Kommt es zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart (von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögenvergleich oder umgekehr) sind Gewinnkorrekturen durch Hinzurechnungen und Abrechnungen vorzunehmen. Beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich kommt eine Gewinnberichtigung nicht in Betracht, wenn der Gewinn bereits in den Vorjahren griffweise oder nach den Soll- oder Ist-Umsätzen anhand von Richtsätzen geschätzt worden ist.
Zur Vermeidung von Härten kann auf Antrag des Steuerpflichtigen beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich der Übergangsgewinn entweder auf das Jahr des Überganges und das folgende Jahr oder auf das Jahr des Überganges und die beiden folgenden Jahre verteilt werden. Bei einem Übergang zum Betriebsvermögensvergleich können Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart vorgenommen werden.
Praxistipp:
Nach dem Wechel der Gewinnermittlung ist der Steuerpflichtige grundsätzlich für drei Wirtschaftsjahre an diese Wahl gebunden. Nur wenn besondere wirtschaftliche Gründe vorliegen, kann vor Ablauf der Frist wieder zurückgewechselt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Betriebsvermögensvergleich
Einnahmen-/Überschussrechnung
Norm:
R 17 EStR |
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