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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Werbungskosten
Werbungskosten

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie können beim Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung- und Verpachtung oder beim Erwerb von sonstigen Einkünften entstehen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sind entstandene Werbungskosten den entsprechenden Einkunftsarten zuzurechnen. Die Werbungskosten mindern dann die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart. Sind zum Beispiel Werbungskosten beim Erwerb von Einnahmen aus Kapitalvermögen entstanden, können diese Einnahmen um die zugehörigen Werbungskosten gekürzt werden.

Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) 1.044 €. Einnahmen aus Kapitalvermögen können um einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 € (Ledige)/ 102 € (Verheiratete) vermindert werden. Für sonstige Einnahmen steht ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € zu Verfügung. Die Pauschbeträge sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten unterhalb dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
Werbungskosten-Pauschbetrag

Ratgeber:

Werbungskosten Teil 1: Allgemeines
Werbungskosten Teil 2: Häusliches Arbeitszimmer
Werbungskosten Teil 3: Umzug
Werbungskosten Teil 4: Entfernungspauschale

Normen:

§ 9 EStG
§ 9a EStG
R 33 bis R 46 LStR
R 44 Abs. 1 LStR
R 113 LStR


 
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