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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Wiederkehrende Leistungen
Wiederkehrende Leistungen

Zu den wiederkehrenden Leistungen gehört die Zahlung einer dauernden Last, einer Rente sowie einer Leibrente.

Als dauerde Lasten werden wiederkehrende Zahlungen bezeichnet, die in Geld oder in Sachwerten während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren zu leisten sind. Hierbei können die Zahlungen betragsmäßig konstant und veränderlich sein. Werden dauernden Lasten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gezahlt, so sind sie als Sonderausgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig. Sie können aber auch Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein.

Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die auf Lebzeit einer bezugsberechtigten Person ausgezahlt werden. Eine private Leibrente ist zum Beispiel die gesetzliche Altersrente. Steuerpflichtig ist die Leibrente mit ihrem Ertragsanteil.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Ertragsanteil
Rente

Norm:

§ 10 EStG
§ 22 EStG


 
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