Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie

Auch mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat die Bildung von Bausparkapital. Prämienbegünstigt sind ab 2004 8,8,Prozent (bisher: 10 Prozent) der jährlichen Bausparsummen, jedoch höchstens 512 Euro (Ledige)/ 1.024 € (Verheiratete). Liegt die jährlich Bausparsumme unter 512 Euro verringert sich die staatliche Förderung entsprechend. Die Wohnungsbauprämie wird 7 Jahre gewährt.

Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 25.600 Euro liegt. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepartnern liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 Euro. Dies entsprich einem Bruttoarbeitslohn von ca. 27.700 Euro bzw. 56.200 Euro, falls die Werbungskosten und die Sonderausgaben nicht über den Pauschbeträgen liegen.

Die Prämie wird auf Antrag des Bausparers vom Kreditinstitut beim Finanzamt angefordert. Eine Zuteilung der Förderung erfolgt bei nach dem 31. Dezember 1991 abgeschlossenen Bausparverträgen erst mit Auszahlung der Bausparsumme. Ist der Bausparvertrag älter, kommt es zu einer jährlichen Zuteilung der Prämie.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Eigenheimzulage/ Zulage
Arbeitnehmer-Sparzulage

Ratgeber:

Wohnungsbauförderung Teil 1
Wohnungsbauförderung Teil 2

Norm:

Wohnungsbau-Prämiengesetz


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker