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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Zimmervermietung
Zimmervermietung

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen, ist umsatzsteuerpflichtig. Aus einzelnen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ergeben sich jedoch Umsatzsteuerbefreiungen. Bei nachfolgenden Leistungen entfällt die Umsatzsteuerpflicht:

Die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen durch Personen und Einrichtungen, wenn sie überwiegend Jugendliche (alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres) für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke oder für Zwecke der Säuglingspflege dienen.
Beherbergungsleistungen für Bedürftige der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind.
Die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V., einschließlich der diesem Verband angeschlossenen Untergliederungen, Einrichtungen und Jugendherbergen, soweit die Leistungen den Satzungszwecken unmittelbar dienen.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Ferienwohnung
Umsatzsteuer

Norm:

§ 4 UStG


 
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