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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Zinsen
Zinsen

Zinsen auf Spareinlagen sind wiederkehrende Einnahmen, die gewöhnlich mit dem Ende eines Jahres (31.12.2003) fällig werden. Auch wenn sie erst im Folgejahr am 02.01.2004 gutgeschrieben werden, sind diese Einnahmen noch dem vorangegangenen Jahr 2003 zuzurechnen. Sind dagegen die Zinsen am 02.01.2004 fällig, gelten sie als zugeflossen im Jahr 2004, auch wenn sie schon am 31.12.2003 gezahlt worden sind.

Zinsen unterliegen dem Zinsabschlag von 30 Prozent. Banken sind verpflichtet, diesen Zinsabschlag direkt an das Finanzamt abzuführen. Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, erfolgt keine Abführung des Zinsabschlags.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Freistellungsauftrag
Sparerfreibetrag
Kapitalertragsteuer
Zinsabschlag

Ratgeber:

Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2

Norm:

§ 20 EStG
§ 43 EStG


 
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