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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Zollfahndung
Zollfahndung

Aufgabe der Zollfahndung ist:

die Erforschung von Zollstraftaten (Steuerstraftaten) und Zollordnungswidrigkeiten (Steuerordnungswidrigkeiten),
die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Zollstraftaten (Steuerstraftaten) und Steuerordnungswidrigkeiten,
die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle,
die steuerliche Ermittlungen einschliesslich der Aussenprüfung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde,
die sonstigen Aufgaben die ihnen die Finanzbehörden übertragenen.
Die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Zollfahndungsämter haben auch die Ermittlungsbefugnisse, die den Finanzämtern (Hauptzollämtern) zustehen. Hierzu gehört die Durchsicht von Papieren im Rahmen einer Durchsuchung. Die Beamten der Steuer- und Zollfahndung sind Hilfsbeamten des Staatsanwalts. Zudem haben die Zollfahndungsämter und die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Steuerordnungswidrigkeit
Steuergefährdung

Norm:

§ 208 AO
§ 404 AO


 
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