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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Zuflussprinzip |
Zuflussprinzip
Einnahmen sind in dem Zeitpunkt zugeflossen, in dem der Steuerpflichtige über sie verfügen kann. Dem entsprechend sind sie in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie beim Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs zugeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Als kurze Zeit werden in der Regel 10 Tage angesehen.
Das Zuflussprinzip kommt bei der Gewinnermittlung nach der Einnahmen-/ Überschussrechnung zur Anwendung. Zudem ist es bei der Ermittlung von Überschusseinkünften (z.B. Einnahmen aus Kapitalvermögen) zu beachten. Keine Bedeutung hat es hingegen bei der Gewinnermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abflussprinzip
Einnahmen-/Überschussrechnung
Betriebsvermögensvergleich
Überschusseinkünfte
Norm:
§ 11 EStG
H 116 EStH |
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