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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Zustiftung
Zustiftung

Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt. Diese Einnahmen unterliegen keiner Ertragbesteuerung. Gemeinnützige Stiftung sind damit von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Stiftung
Gemeinnützigkeit
Gründungshöchstbetrag
Stiftungshöchstbetrag
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Ratgeber:

Stiftungen


 
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